Wenn sich Mama und Papa trennen, beginnt oft ein Kampf um den Nachwuchs. Wie löst man den Konflikt, der Kinder traumatisiert und Vater oder Mütter psychisch und finanziell ruiniert? Nachfolgend werden anhand eines Beispielfalls die wichtigsten Fragen beantwortet.
VON PHILIPP DEMLING
Der Leidensweg von Franz H. (Namen geändert) begann spätestens 2018, als ihn seine damalige Frau nach einem Streit beschuldigte, ihr Gewalt angetan zu haben. Das Ermittlungsverfahren gegen ihn wurde 2021 eingestellt, seine Ehe zerbrach. Der gemeinsame Sohn, damals neun Jahre alt, blieb bei der Mutter.
Seitdem lebt Franz H. im Kampf mit Exfrau, Familiengericht und Jugendamt.
Die Unterhaltszahlungen, die er leisten muss, treiben den Hotelkaufmann an den Rand des Ruins.
Er hat eine kleine Wohnung und einen Nebenjob, trotzdem sagt er: ,,Ich muss mir immer wieder von
Freunden Geld leihen.“ Kontakt zu seinem Sohn hat er seit Jahren kaum, dabei hat er seit 2019 einen Umgangstitel. Trotz des gemeinsamem Sorgerechts habe ihn die Mutter bei fast allen das Kind betreffenden Entscheidungen übergangen, sagt Franz, sie unterbinde nahezu jeden Kontakt zwischen
Vater und Kind. Zunächst kurze, persönliche Umgänge von Franz H. mit seinem Sohn wurden durch anschließende Anschuldigungen seiner Exfrau, wegen angeblicher Straftaten die er begangen haben soll, sabotiert. Nachrichten an seinen Sohn wurden zensiert oder nicht zugestellt und Telefonate mit seinem Sohn von der Mutter beeinflusst. Eine Telefonat per Video lässt sie nicht zu!
Doch wie solche Vorfälle beweisen? Welchem Elternteil sollen Jugendämter und Gerichte‘ glauben?
Franz H. kritisiert, in seinem Fall habe das Jugendamt stets die Darstellung der Mutter übernommen und seine Argumente missachtet. Dabei habe die Mutter mehrfach das Wohl des Kindes gefährdet, den Sohn stundenlang allein gelassen und im Kleinkindalter allgemein vernachlässigt. H. selbst habe das Jugendamt immer wieder darauf hingewiesen, sagt er, doch dessen Mitarbeiter bestätigten vor Gericht, die Mutter betreue das Kind gut. Die Richter seien dem gefolgt. ,,Es wird grundsätzlich nur den Müttern geglaubt, beklagt der Vater.
… Fortsetzung folgt.
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